Dr. Becker Patientenforum
 
    • Dr Becker Forum 05.10.2015, 20:24
      • Kiki
      • 05.10.2015, 20:24     #14533
      Hat schon mal jemand das Wunsch und Wahlrecht ausgeübt?
    Hat schon mal jemand das Wunsch und Wahlrecht ausgeübt?
    • Dr Becker Forum 07.10.2015, 14:16
      • Farlander
      • 07.10.2015, 14:16     #14538
      Das gilt für die Wahl der Klinik §9 SGB IX.
      Oder welches meinen Sie ?

      Wir haben uns die Klinik ausgesucht
      nach o.g. § .
    • Letzte Änderung: 9 Jahre, 6 Monate her
    •   - von 1 Forumnutzer
    • Dr Becker Forum 10.10.2015, 12:24
      • Kiki
      • 10.10.2015, 12:24     #14553
      Ja das meinte ich
      Ich war schon mal in Norddeich zur Reha und muss am 2.2.16 an der Hüfte Operiert werden und würde gerne wieder nach Norddeich in die Rehaklinik deshalb war meine Frage wegen dem Wunsch und Wahlrecht ob das schon mal jemand gemacht hat und wie es so gelaufen ist ob es anstandslos genehmigt wurde
    Hat schon mal jemand das Wunsch und Wahlrecht ausgeübt?
    • Dr Becker Forum 11.10.2015, 08:23
      • Farlander
      • 11.10.2015, 08:23     #14557
      Ja ist kein Thema.
      Solange in absehbarer Zeit ein Platz in der Klinik ist, ist das für den RV-Träger kein Problem.
      Einfach das Wahlrecht erwähnen.
    •   - von 1 Forumnutzer
    • Dr Becker Forum 28.02.2016, 21:16
      • Antje 6781
      • 28.02.2016, 21:16     #15328
      das klingt interessant, meine kase sagt mir da nämlich was anderes, will nicht willkürlcih wohin geschickt werden, ans wasser ziehts mich magisch,hoffe, der rententräger macht da mit, weswegen wolltet ihr da hin? ich hatte neulich angerufen, udn da meinte man, es ginge schnell mit plätzen, wenn es akut ist, nicht jede klinik lässt auch kinder zu,weil die bettung schlichtweg gar nicht möglich ist udn der behanmdlungserfolg so gross wie möglich ist wegen ablenkung und so,
      hats alles schon gegeben, lg ante
    • Dr Becker Forum 07.03.2016, 09:46
      • Rocco
      • 07.03.2016, 09:46     #15360
      Hallo Antje6781,

      man muss Folgendes unterscheiden, wenn man das Wunsch- und Wahlrecht einsetzen möchte. Wenn es sich um eine Reha handelt und Sie noch berufstätig sind, dann kann man, wie bereits schon geschrieben wurde, davon ausgehen, dass Ihr Wunsch erfüllt wird. Sollten die Wartezeiten jedoch in Ihrer Klinik sehr lang sein, dann steht dies gegen den medizinischen Aspekt einer Anschlussheilbehandlung oder Reha Maßnahme und kann abgelehnt werden. Dann würde Ihnen eine andere Klinik zugeteilt werden. Bei berenteten Patienten haben die Krankenkassen in der Regel direkte Verträge mit Kliniken und tun sich, obwohl sie es müssten, schwer, einem Wunsch nachzugeben, wenn die Einrichtung nicht direkt mit der Krankenkasse einen Vertrag besitzt. Da hilft meistens nur streiten und sehr selten gehen Patienten diesen Weg. Öfters lässt man sich auf einen "Kuhhandel" ein und der Patient sagt zu, die Differenz zwischen der von der Krankenkasse bewilligten Klinik und der Wunschklinik des Patienten zu übernehmen. Im Sozialgesetzbuch ist es aber eindeutig. Eine Kasse darf nur ein Wunsch- und Wahlrecht ablehnen, wenn diese keinen Vertrag mit einem Sozialversicherungsträger hat (wir haben einen mit der Deutschen Rentenversicherung Bund)oder wenn medizinische Gründe gegen eine Wunschklinik sprechen. Wirtschaftliche Aspekte dürfen dabei keine Rolle spielen.
    Beste Grüße
    Rocco La Rocca
    Bereichsleiter Verwaltung
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